Tierseuchen

Blauzungenkrankheit – BVD/MD -BHV1

Blauzungenkrankheit

Bei der Blauzungenerkrankung handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch das Blauzungenvirus (engl. Bluetongue-Virus, BTV) hervorgerufen wird. Es liegen mindestens 24 verschiedene Serotypen vor. Erkranken können vor allem Wiederkäuer, wobei die klinischen Symptome bei Schafen in der Regel viel deutlicher ausgeprägt sind als bei Rindern. Neben den vorgenannten Tierarten sind aber auch andere Wiederkäuer (Ziegen, Wildwiederkäuer) und Neuweltkameliden (Alpakas, Lamas) empfänglich.

Im Dezember 2018 trat die Blauzungenkrankheit erstmals seit neun Jahren wieder in Deutschland auf. Betroffen waren seitdem Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die Restriktionszonen (Zonen mit Verbringungs- und Handelseinschränkungen für Wiederkäuer) erstreckten sich auch in benachbarte Bundesländer. Nachgewiesen wurde in Deutschland ausschließlich der Serotyp 8. Die Übertragung erfolgt über Stechinsekten, die sogenannten Gnitzen. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt nicht.

Einen umfassenden Überblick zum aktuellen Stand des Seuchengeschehens bietet das FLI (Friedrich-Loeffler-Institut)

Im Zuge der Bekämpfung der Blauzungenerkrankung stellt die Impfung die einzig zuverlässige Möglichkeit dar, Tiere vor klinischer Erkrankung zu schützen (Stellungnahme BTV, FLI, 28.01.2019). In den Restriktionszonen wurde, auch aus Gründen der Handelserleichterung, in den letzten Jahren auf freiwilliger Basis (teils durch die Tierseuchenkassen unterstützt) geimpft, so dass nur noch einzelne Fälle nachgewiesen wurden (zuletzt im Februar 2021). Mit In-Kraft-Treten des Tiergesundheitsrechtsakts konnten daher einige Restriktionszonen aufgehoben werden. Die aktuell ausgewiesenen Restriktionszonen sind in der Karte zu finden.

Eine Kuh wird gegen Blauzungenkrankheit geimpft

Bovine Virusdiarrhoe/ Mucosal Disease (BVD/MD)

Die BVD ist eine der verlustreichsten Virusinfektionen bei Rindern. Die meisten betroffenen Tiere zeigen selbst keine Symptome. Bei Infektion tragender Muttertiere im ersten Drittel der Trächtigkeit kann es zur Infektion des Kalbes kommen. Dieses wird dann als Dauerausscheider, sogenannter Virämiker, geboren. Obwohl viele dieser Kälber ohne klinische Symptome sind, scheiden sie das Virus in großen Mengen aus und können dadurch eine Vielzahl anderer Tiere im Bestand infizieren.  

Jedes Kalb muss nach der Geburt auf BVD/MD untersucht werden

Daher ist ein zentraler Punkt der Bekämpfung, diese Kälber schnell zu erkennen und aus dem Bestand zu entfernen. Da jedes neugeborene Kalb in den letzten Jahren mit der Ohrstanzmethode beprobt wurde, konnte die Erkrankung in Deutschland nahezu getilgt werden. Auch die Impfung war ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der BVD, da durch die Immunisierung des Muttertiers die Entstehung virämischer Kälber verhindert wird.

Mit der Einführung des neuen EU-Tiergesundheitsrechtsakts im April 2021 kommt es nun zu einer Neuausrichtung der BVD-Bekämpfungsmaßnahmen: z.B. müssen Kälber noch früher als bisher beprobt werden. Die Impfung wird verboten, weil bei der Untersuchung auf Antikörper nicht zwischen Impfantikörpern und Antikörpern durch eine Feldinfektion unterschieden werden kann.

Neu hinzu kommt, dass es auch Untersuchungspflichten in Mastbeständen und bei Masttieren gibt. Daher sind hier auch Impfstoffe gegen Atemwegserkrankungen, die eine BVD-Komponente enthalten, zukünftig verboten.

Je nach Sanierungsfortschritt haben einige Bundesländer bereits den Status “frei von BVD” erhalten und ein Impfverbot ausgesprochen. Die übrigen Bundesländer wollen in den kommenden Wochen ein einheitliches Tilgungsprogramm einführen. Über den aktuellen Stand in Ihrem Bundesland können Sie sich bei der jeweils zuständigen Behörde informieren.

Deutschlandkarte mit Gebieten, die frei von BVD sind und solchen, die ein Tilgungsprogramm etablieren wollen, Stand Januar 2021

Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1)

Das BHV1-Virus ist auch als IBR- oder IPV/IBP-Virus bekannt und verursacht die Krankheitsbilder der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis (IBR, Entzündung des Nasenrachenraums und der Luftröhre) und der Infektiösen Pustolären Vulvovaginitis (IPV, Entzündung von Vulva und Vagina) bzw. der Infektiösen Balanoposthitis (IBP, Entzündung der Eichel und der Vorhaut). Ein einmal infiziertes Tier bleibt lebenslang Virusträger und kann besonders unter Stress das Virus ausscheiden und so weiterverbreiten.  

Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung wird auch diese Tierseuche gemeinschaftlich bekämpft. Seit dem 06.06.2017 gilt ganz Deutschland als BHV1-frei. Auch Länder wie Österreich, Dänemark, Schweden, Finnland sowie die Schweiz und Norwegen sind frei von BHV1. Weitere Länder und Regionen haben ein Bekämpfungsprogramm etabliert. Anders als beim BTV und der BVD gibt es einen Impfstoff, dessen Antikörper von denen einer Feldinfektion unterschieden werden können („Markerimpfstoff“). Allerdings besteht in Deutschland ein Impfverbot gegen BHV1. Eine Impfung ist bei einem Ausbruch der Erkrankung nur noch in Ausnahmefällen mit Genehmigung der zuständigen Behörden möglich (Stellungnahme zur Impfung gegen BHV1 der StIKo Vet, 07.04.2020).

Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung wird auch diese Tierseuche gemeinschaftlich bekämpft. Seit dem 06.06.2017 gilt ganz Deutschland als BHV1-frei. Auch Länder wie Österreich, Dänemark, Schweden, Finnland sowie die Schweiz und Norwegen sind frei von BHV1. Weitere Länder und Regionen haben ein Bekämpfungsprogramm etabliert. Anders als beim BTV und der BVD gibt es einen Impfstoff, dessen Antikörper von denen einer Feldinfektion unterschieden werden können („Markerimpfstoff“).

Seit dem 06.06.2017 ist Deutschland BHV1 frei

Allerdings besteht in Deutschland ein Impfverbot gegen BHV1. Eine Impfung ist bei einem Ausbruch der Erkrankung nur noch in Ausnahmefällen mit Genehmigung der zuständigen Behörden möglich (Stellungnahme zur Impfung gegen BHV1 der StIKo Vet, 07.04.2020).

Einen zentralen Stellenwert bei der Aufrechterhaltung des Status stellen Biosicherheitsmaßnahmen dar. Durch entsprechende Maßnahmen wie Zutrittsbeschränkungen auf dem Betrieb, Verwendung von Schutzkleidung und Quarantänemaßnahmen bei Zukauf soll die Einschleppung des Virus verhindert werden.