Nobivac® T

Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Frettchen, Rinder, Pferde und Schafe – Tollwutimpfstoff, inaktiviert

Zusammensetzung

Eine Dosis (1 ml) enthält

Arzneilich wirksamer Bestandteil:
inaktiviertes Tollwutvirus, Stamm Pasteur RIV
mind. 3 Internationale Einheiten*

Wirtssystem: BHK-Zellen

*gemessen nach WHO-Standard

Adjuvans:
Al3+ 0,66 mg
(entsprechend Aluminiumphosphat 3 mg)

Konservierungsmittel:
Thiomersal 0,1 mg

Anwendungsgebiet(e)

Zur aktiven Immunisierung von gesunden Hunden, Katzen, Frettchen, Rindern, Schafen und Pferden gegen Tollwut.
Die Impfung verhindert Erkrankung und Mortalität.

Beginn der Immunität:
Eine schützende serologische Antwort von > 0,5 I. E. ist in der Regel bei Hunden und Katzen 3 Wochen, bei allen anderen Zieltierarten 4 Wochen nach Impfung zu erwarten.

Dauer der Immunität:
Bei Hunden und Katzen 3 Jahre, bei Rindern und Pferden 2 Jahre, bei Frettchen und Schafen 1 Jahr.

Gegenanzeigen

Nach der Tollwut-Verordnung ist es verboten, tollwutkranke oder tollwutverdächtige Tiere zu impfen.
Klinisch erkrankte oder geschwächte Tiere sind von der Impfung auszuschließen.

Nebenwirkungen

Nach Impfung kann es zu einer vorübergehenden Schwellung an der Injektionsstelle kommen.
Weitere Nebenwirkungen sind sehr selten (<1/10 000), üblicherweise handelt es sich hierbei um Überempfindlichkeitsreaktionen vom Typ I, wie Gesichtsschwellungen und Juckreiz.

Falls Sie Nebenwirkungen (insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind) bei geimpften Tieren feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt mit.

Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung

Intramuskuläre oder subkutane Injektion von 1 ml Impfstoff

Grundimmunisierung:
einmalige Impfung im Alter von:

   Hund, Katze Frettchen Rind, Pferd Schaf
 Alter  12 Wochen 12 Wochen 6 Monate 6 Monate
 Art der Anwendung i.m./s.c. s.c. i.m. s.c.

Wiederholungsimpfung:
einmalige Impfung

 Hund, Katze Frettchen Rind, Pferd Schaf
 alle 3 Jahre 1 x jährlich alle 2 Jahre 1 x jährlich

Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac® T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der Tollwut-Verordnung erreicht, sofern die Impfung
– im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
– im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt.

Hinweise für die richtige Anwendung

Vor Verwendung ist der Impfstoff auf Zimmertemperatur zu bringen (+15 °C bis + 25 °C).
Es sind sterile Spritzen und Nadeln zu verwenden.

Wartezeit

Hund, Katze, Frettchen: Nicht zutreffend
Rind, Pferd, Schaf: Null Tage

Besondere Lagerungshinweise

Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren.
Im Kühlschrank lagern (2°C – 8°C). Vor Frost schützen.
Angebrochene 10-Dosen-Fläschchen sollten innerhalb eines Arbeitstages aufgebraucht sein.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem dem Behältnis angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.

Besondere Warnhinweise

Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.

Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:
Keine

Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:
Trächtigkeit: Kann während der Trächtigkeit angewendet werden.

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Es liegen keine Informationen zur gegenseitigen Verträglichkeit (Kompatibilität) dieses Impfstoffes mit einem anderen vor, mit Ausnahme der Hunde- und Katzenimpfstoffe des gleichen Herstellers.
Es wird daher empfohlen, keine anderen Impfstoffe als diese zeitgleich, aber ortsgetrennt mit dem Produkt Nobivac® T zu verabreichen.

Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich:
Nach Verabreichung einer Überdosierung wurden keine anderen als unter Punkt „Nebenwirkungen“ genannten Reaktionen beobachtet.

Inkompatibilitäten:
Nicht mit anderen Impfstoffen, immunologischen Produkten oder Tierarzneimitteln mischen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich

Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.

Handelsformen

Packungsgrößen:
Karton oder Schachtel aus Kunststoff zu 10 x 1 ml = 10 Dosen
Karton oder Schachtel aus Kunststoff zu 50 x 1 ml = 50 Dosen
Flaschen zu 10 ml = 10 Dosen

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

Stand

Februar 2015

Weitere Angaben

1. Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Tollwutschutzimpfungen sind zu beachten.
Über die aktuellen Bestimmungen zur Einreise in andere Länder informieren die jeweiligen Botschaften oder Konsulate.
2. Vor Gebrauch schütteln.