Lexikon

BegriffErläuterung
ad libitumNach Gutdünken, nach Belieben.
In der Tierernährung heißt das, dass das Tier rund um die Uhr Futter zur uneingeschränkten Verfügung hat.
EnterobakterienBakterienarten, die in großen Mengen im menschlichen und tierischen Darm vorkommen. Einige dieser zur Familie der gehörenden Keimarten können Durchfallerkrankungen hervorrufen.
EpithelzellenZellen, die häufig durch besondere Haftstrukturen mit einander verbunden sind und so das Epithelgewebe bilden. Dabei handelt es sich entsprechend ihrer Leistung um plattenförmige, prismatische oder polygonale Zellen.
fakultativFreiwillig, unverbindlich, nicht unbedingt, nicht zwangsläufig
hämolysierendEine Hämolyse auslösend, also denAustritt von Blutfarbstoff aus den roten Blutkörperchen verursachen.
MalabsorptionGestörte enterale Resorption, z.B. in Folge von Epitheldefekten oder Virusinfektionen.
MetaphylaxeTherapie, die auf Grund einer akuten Gefährdung der Gesundheit durchgeführt wird, ohne dass bei dem betroffenen Tier bereits klinische Symptome erkennbar sind. Meist werden dazu Breitbandantibiotika eingesetzt.
MykosenEine durch Pilze hervorgerufene Infektionskrankheit.
parenteralZufuhr von Arzneimitteln oder Nährlösungen unter Umgehung des Verdauungstraktes.
pathogenkrankmachend
Eigenschaft, eine Krankheit hervorzurufen
PermeabilitätDurchlässigkeit, Passierbarkeit von Materie für andere Atome, Moleküle oder Ionen.
ProphylaxeVorbeuge, Vorbeugung
ubiquitärallgegenwärtig, überall vorhanden
WartezeitIn der Definition des Arzneimittelgesetzes ist die Wartezeit die Zeit, innerhalb der bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren mit Rückständen nach Art der Menge gesundheitlich unbedenkliche Stoffe, insbesondere in solchen Mengen, die festgesetzte Höchstmengen überschreiten, in den Lebensmitteln gerechnet werden muss, die von den behandelten Tieren gewonnen werden, einschließlich einer angemessenen Sicherheitsspanne. Durch die Festsetzung einer Wartezeit soll verhindert werden, dass gesundheitlich bedenkliche Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft vorhanden sind. Lebensmittel dürfen von Tieren nur gewerbsmäßig gewonnen bzw. in den Verkehr gebracht werden, wenn die festgesetzten Wartezeiten eingehalten wurden. Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren bestimmt sind, ist die Wartezeit anzugeben.
ZytoplasmaDie Gesamtheit der Zellorganellen bzw. die Zelle ohne Zellkern.